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EU-Ausschreibungen
und außerhalb der EU (EU) |
Unterschwellige,
nationale Ausschreibungen aus Deutschland (NAT) |
Infospalte:
Die Schwellenwerte für EU-Ausschreibungen legen für alle Mitgliedsstaaten
der EU verbindlich fest, ab welcher Höhe die Vergabestellen verpflichtet
sind, Ausschreibungen nach den Vorgaben der EU (EU-Recht) durchzuführen.
Unterhalb der Schwellenwerte wird nach dem jeweiligen nationalen Recht
ausgeschrieben.
Es gelten im Allgemeinen folgende Schwellenwerte:
- Bauleistungen:
- Für
alle: € 5.538.000,-
- Liefer- und Dienstleistungen:
- Obere und oberste Bundesbehörden: € 143.000,-
- Nach SektVO: € 443.000,-
-Soziale und besondere Dienstleistungen: € 750.000,-
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